Deutschland

Deutschland ist ein in Europa gelegener Bundesstaat, der aus 16 Ländern besteht. Bundeshauptstadt ist Berlin. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied der Europäischen Union und mit über 82 Millionen Einwohnern deren bevölkerungsreichster Staat, ferner unter anderem Mitglied der Vereinten Nationen, der OECD, der NATO, der OSZE und der Gruppe der Acht (G8). Gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist Deutschland die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum  

Ausflugsziele: Das Touristenziel ist ein durch geographische, biologische, geologische, kulturelle, geschichtliche, politische, wirtschaftliche Besonderheiten gekennzeichneter Ort, der von Touristen, Ausflüglern, Wanderern, Reisenden und Spaziergängern bevorzugt aufgesucht wird.
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Bundesland: Gliedstaat (Teilstaat) ist ein Begriff aus den Staatswissenschaften. Die Gliedstaaten sind die geografischen und politischen Einheiten mit Staatsqualität eines föderativ organisierten Staates (Bundesstaates).
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Camping: Camping bezeichnet eine Form des Tourismus. Die Urlauber übernachten in diesem Fall in Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen. Wenn in Zelten gecampt wird auch von Zelten gesprochen. In den meisten Ländern Europas ist kampieren in der Wildnis nicht erlaubt.
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Ferienhäuser: Unter einem Ferienhaus versteht man im allgemeinen ein Haus, in dem Gäste gegen Bezahlung für einen bestimmten Zeitraum ihren Urlaub verbringen können. Normalerweise wird ein solches Haus ausschließlich für die temporäre Vermietung an Gäste betrieben, häufig wird es auch alleine zu diesem Zweck gebaut. 
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Ferienwohnungen: Unter einer Ferienwohnung (FeWo) versteht man im allgemeinen eine Wohnung, in der Gäste gegen Bezahlung für einen bestimmten Zeitraum ihren Urlaub verbringen können. Normalerweise wird eine Ferienwohnung ausschließlich für die temporäre Vermietung an Gäste betrieben.
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Gasthöfe:  Ein Gasthof beherbergt Gäste gegen Bezahlung für eine bestimmte Dauer und bietet Unterkunft, und mindestens ein Frühstück. Es ist ein touristisches, dem Gasthof- und Gaststätten- Gewerbe zuzuordnendes Unternehmen.
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Gebiete: Die heutige Bedeutung des Begriffes Gebiet leitet sich vom Zeitwort "gebieten" ab, auf althochdeutsch gibiotan (biotan = bieten). Ein Gebiet war demnach der Bereich, über den sich die Befehlsgewalt, die erlassenen Gebote oder die Gerichtsbarkeit erstreckte.
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Hotels: Ein Hotel beherbergt Gäste gegen Bezahlung für eine bestimmte Dauer und bietet Unterkunft, und mindestens ein Frühstück. Es ist ein touristisches, dem Hotel- und Gaststättengewerbe zuzuordnendes Unternehmen.
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Kataloge: in der Wirtschaft, insbesondere im Versandhandel, eine umfangreiche Form des Prospektes. Der Versandhauskatalog listet Waren mit Preis und Abbildung auf, der Reisekatalog angebotene Reisen
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Pensionen:  sind Unterkünfte von privaten Zimmervermietern, vor allem in Tourismusregionen. Eine Pension ist in der Regel ein privates Haus, von dem einige Zimmer regelmäßig zur Übernachtung vermietet werden.
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Rechtsanwälte: haben die Aufgabe, Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen und den Rechtsstaat zu sichern. Jeder darf sich anwaltlichen Beistandes bedienen. Rechtsanwälte beraten Rechtsuchende über einschlägige Rechtsvorschriften und die Beweissicherung als wichtiger Voraussetzung für jeden Rechtserfolg.
http://www.scheidung-clevergestalten.de
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Regionen:  Im Gegensatz zu Städten, Ländern, Nationen usw., die allgemein mit bestimmten festgelegten Grenzen assoziiert werden, ist eine Region frei definierbar. Dabei kann sie sowohl innerhalb einer gewohnten Grenzziehung liegen (sektoral-differenzierend)
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Sonstiges:
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Städte: Eine Stadt ist eine größere, zentralisierte und abgegrenzte Siedlung mit einer eigenen Verwaltungs- und Versorgungsstruktur im Schnittpunkt größerer Verkehrswege. Damit ist fast jede Stadt zugleich ein zentraler Ort. 
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Suchmaschinen: Eine Suchmaschine ist ein Programm zur Recherche von Dokumenten, die in einem Computer oder einem Computernetzwerk wie z. B. dem World Wide Web gespeichert sind. Internet-Suchmaschinen haben ihren Ursprung in Information-Retrieval-Systemen
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Versicherungen: Ein Versicherer ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (vgl. § 1 VVG). In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.
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